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Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden!
Der Aufenthalt in einem Appartementhaus vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/ Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme:
1. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus außer auf den Appartementbalkonen, ausnahmslos verboten!
2. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken nur im Küchenbereich gestattet.
3. Ab 22°° Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten. 4. Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden ( 22°° - 6°° Uhr ) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22°° - 6°° Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Appartementhausbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können. 5. Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen und Fensterbretter sowie Außengeländer zu übersteigen. 6. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
7. Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Für nicht der Rezeption zur Verwahrung gegebene Gegenstände übernimmt das Appartement-Haus Steglitz keine Haftung.
8. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels, ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadensersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
9. Tierhaltung ist untersagt! In Einzelfällen kann nach vorheriger Einverständniserklärung durch die Appartementhaus Geschäftsführung eine Sonderregelung für Kleintiere getroffen werden.
10. Waffen jeglicher Art dürfen nicht in das Appartementhaus eingebracht werden.
11. Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.
12. Die Appartementhausleitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Hausleitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hausleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hausverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Appartement-Haus Steglitz, Oktober 2008
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